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Bei den hochsommerlichen Temperaturen strömt ganz Köln an die Badeseen zur Abkühlung. Doch Schwimmen ist in den meisten Kölner Seen streng verboten. Beim Verstoß drohen Knöllchen zwischen 25 und 400 Euro.
Dellbrück - Wenn Dirk Pellender und Florian Westerhausen beliebte Kölner Badeseen besuchen, dann kommt es zuweilen vor, dass sich der Strand in kürzester Zeit leert. Die beiden Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind bei vielen Badenden bekannt - und nicht bliebt. Denn Pellender und Westerhausen kommen, um illegal badende Schwimmfreunde zu verwarnen und sie zur Kasse zu bitten. Wer unerlaubt badet, muss laut Naturschutzgesetz eine Strafe zwischen 25 und 400 Euro zahlen. Diesmal sind die zwei städtischen Mitarbeiter am Baggersee südlich des Höhenfelder Sees. Kaum erreichen die zwei die steile Uferböschung, ergreifen viele der Badenden die Flucht.
Pellender und Westerhausen klären bei denen, die sie erwischen, über das Badeverbot auf, nehmen die persönlichen Daten auf und sprechen Verwarnungen aus. Auf ungehaltene Erholungssuchende reagieren sie ruhig, drücken ihnen ein Faltblatt über die Gefahren beim Baden in nicht freigegebenen Gewässern in die Hand. „Darin wird auch auf die drei Seen in Köln hingewiesen, in denen das Baden erlaubt ist, das sind der Fühlinger See, der Escher See und das Vingster Freibad“, sagt Pellender. In allen anderen Seen sei Baden verboten, weil Schwimmer in Strudel und Untiefen geraten könnten. Der Dellbrücker Baggersee befinde sich außerdem in einem geschützten Landschaftsbestand teil. In diesen Bereichen sollen unter anderem brütende Vögel vor den Menschen geschützt werden.
Das Ordnungsamt begann seine Kontrollen zu Sommeranfang. „Erst dann konnten wir sicher sein, viele Menschen zu erreichen“, sagt Thomas Klein, Pressereferent des Ordnungsamtes. Manche Bürger jedoch sehen die Aktionen der Stadt kritisch. Tom Geilig, der erst nach der Kontrolle den Baggersee besuchte, zeigte sich über das Verbot überrascht: „Für mich war dieses Baggerloch immer ein Geheimtipp. Schade, dass man hier nicht mehr baden darf.“
Michael Weber muss zahlen, weigert sich aber. Sein Sohn wurde Ende Juni von Mitarbeitern des Ordnungsamts erwischt, als er im Baggersee südlich des Höhenfelder Sees badete. Wenige Tage später flatterten die Verwarnung und eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 35 Euro in das Haus der Webers. „Ein Verbotsschild wurde erst um den 10. Juli herum aufgestellt“, begründet Weber seinen Einspruch gegen das Knöllchen. Klar wisse er, dass die Dellbrücker Heide und der Baggersee seit Anfang des Jahres unter Naturschutz stehen. Auch akzeptiere er das Badeverbot. Doch: „Warum haben die Behörden nicht rechtzeitig entsprechende Schilder an den Zugängen aufgestellt?“
Michael Weber seinerseits beschwert sich über Menschen, die in der Heide am Lagerfeuer campen und ihren Abfall einfach liegen lassen: „Soll das Ordnungsamt erst einmal die erwischen. Die richten mehr Schaden an.“ Webers Einspruch gegen das Knöllchen habe allerdings wenig Aussicht auf Erfolg, sagt Dirk Pellender.

Dirk Pellender und Florian Westerhausen (v. l.) setzen bei ihren Kontrollen auf den Überraschungseffekt
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